Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind im Jahr 2025 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) – als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt worden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sind Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2025 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg sind mehr Jungen bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (57,2 Prozent) als Mädchen bzw. junge Frauen.

Schweinfurt. Für 87 910 junge Menschen wurden im Jahr 2025 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 82 505 Personen wurden Hilfen beendet. Für 96 415 junge Menschen dauern die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Von den jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauern, erhalten 30 387 und damit nahezu ein Drittel Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Die Erziehungsberatung ist damit die am häufigsten genutzte Art der Hilfe. Mit 17 848 Fällen findet die Beratung in den meisten Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil statt. Bei 9 280 jungen Menschen findet die Beratung vorrangig gemeinsam mit der Familie statt, und in 3 259 Fällen erfolgt die Beratung vorrangig nur mit dem jungen Menschen selbst.

Darüber hinaus erhalten 21 146 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII.

Eine Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII erhalten 18 364 Personen. Von diesen Hilfen erfolgen 15 124 ambulant/teilstationär, 2 974 in einer Einrichtung über Tag und Nacht und ein kleiner Teil mit 266 als Hilfe bei einer Pflegeperson.

Zudem werden 7 668 junge Menschen in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII und 7 828 in einem Heim oder einer betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII betreut.

5 452 junge Menschen erhalten eine Einzelbetreuung nach § 30 SGB VIII, 3 117 eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35 SGB VIII), weitere 1 693 junge Menschen werden durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) und 588 im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) unterstützt. Lediglich 172 junge Menschen erhalten eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII).

Über alle Hilfearten hinweg liegt der Anteil der Jungen bzw. jungen Männer bei 57,2 Prozent (Jungen bzw. junge Männer: 55 161), während 42,8 Prozent weiblich sind (Mädchen und junge Frauen: 41 254).

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 08.10.2026

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