Die Stellungnahme des Bundesverband FASD e. V. „Kinderschutz darf FASD nicht länger übersehen“ vom 03.09.2026 macht deutlich, welche Folgen es haben kann, wenn eine Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD) bei Kindern und Jugendlichen unerkannt bleibt.
Statt passender Unterstützung erleben viele Betroffene Missverständnisse, Überforderung und unangemessene Erwartungen. Der Artikel fordert, FASD, Trauma und Neurodivergenz konsequent in Kinderschutz, Hilfeplanung, Schule, Jugendhilfe und Justiz mitzudenken. Denn wirksamer Kinderschutz beginnt dort, wo Verhalten verstanden und nicht vorschnell bewertet wird.

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