Bereits seit mehreren Jahren gibt es bundesweite Bestrebungen für ein Kindschaftsmodernisierungsgesetzes (KiMoG), welches auch Einfluss auf die Rechtsstellung von Adoptiv- und Pflegeeltern sowie der bei ihnen lebenden jungen Menschen haben wird.

Auf Grundlage eines im Mai verabschiedeten Referentenentwurfs des Bundes wurden die Änderungen und Neufassungen heute am 15.06.2026 im Bundesjustizministerium diskutiert. Über 80 Teilnehmer*Innen aus 50 Verbänden folgten der Einladung zur digitalen Verbändeanhörung, bei welcher natürlich auch der PFAD Bundesverband vertreten war.

Neben Änderungen zur Stärkung des Kindeswohls und dem Schutz vor häuslicher Gewalt wurden heute auch zentrale Themen der Adoptions- und Pflegekinderhilfe diskutiert. Wir sehen das Recht von Eltern und jungen Menschen gestärkt, z.B. durch die Ausdifferenzierung des Begriffs „Kindeswohl“ und der Formulierung von „allgemeinen Grundsätze für Kinder in Familienpflege“. Eine gelungene Verzahnung mit den Grundsätzen der Kinder- und Jugendhilfe, welche wir großartig finden!

Auch wird das Gesetz bei Pflegestellenwechsel nachschärfen, wodurch wir uns eine Reduzierung ungerechtfertigter Herausnahmen von Pflegekindern aus Pflegefamilien erhoffen. Insgesamt stärkt das KiMoG die Rechtsposition von Pflege- und Adoptivfamilien, es braucht aber noch einzelne Änderungen zum bisherigen Entwurf.

Der Regierungsentwurf wird für den Herbst dieses Jahres erwartet,  die Verabschiedung des KiMoG soll im kommenden Jahr erfolgen.

Daher bleiben wir weiter aktiv und werden im kommenden Monat unsere Stellungnahme an das Bundesjustizministerium versenden.

Der Beitrag Weitere Gesetzesänderungen im Familienrecht erwartet – PFAD ist mit dabei! erschien zuerst auf pfad-bv.de.

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