Pressemitteilung des DIH – Deutschen Institut für Heimerziehungsforschung GmbH

Berlin, [22.1.2026] – Eine neue wissenschaftliche Studie zur Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR (1945–1989) kommt zu einem differenzierten, aber klaren Ergebnis: Es gab Zwangsadoptionen in der DDR – jedoch anders, als das verbreitete Narrativ vermuten lässt.

Das Bundesministerium des Innern hatte das Deutsche Institut für Heimerziehungsforschung (DIH) zum 1.7.2022 mit der Umsetzung eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts zur Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR in der Zeit von 1945 – 1989 beauftragt. Das Forschungsprojekt sollte die Bedeutung, den Umfang, die historische Dimension, den politisch motivierte Adoptionsverfahren im Unrechtssystem der SED-Diktatur spielten, erforschen. Dieses Ziel hat der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss vom 28. Juni 2019 formuliert (Bundestags-Drucksache 19/11091).

Die Studie ergab: Der Begriff „Zwangsadoption“ entstand in den 1960er Jahren im Kontext des Kalten Krieges und bezog sich ursprünglich vor allem auf Kinder von Republikflüchtlingen, denen eine Rückkehr zu ihren Familien verwehrt wurde. In der Folge wurde er medial und politisch ausgeweitet und zu einem Sammelbegriff für unterschiedliche Formen staatlicher Eingriffe. Auch wenn der Begriff wissenschaftlich nicht alle Konstellationen präzise abbildet, erfüllt er bis heute eine zentrale Funktion für Betroffene: Er schafft Sprechfähigkeit über erlebtes Leid, Ohnmacht und Unrecht in der SED-Diktatur.

Das vom DIH geleitete Projekt unter Beteiligung der Universitäten Leipzig, Düsseldorf, Mainz und der Medical School Berlin wertete über 1300 Adoptionsakten sowie hunderte weitere Akten aus Archiven, Gerichten, Jugendämtern und dem ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit aus und führte Interviews mit Betroffenen. Die Ergebnisse zeigen: Ein systematisches, zentral gesteuertes Vorgehen der DDR zur politischen Wegnahme von Kindern ließ sich nicht nachweisen – auch nicht durch das MfS. „Es gab keine staatlich verordnete Adoptionspraxis zur politischen Verfolgung.“ sagt Prof. Dr. Karsten Laudien, der zahlreiche Akten des MfS ausgewertet hat. „Das Unrecht entstand aus autoritären Strukturen, fehlendem Rechtsschutz und weitreichenden Handlungsspielräumen der Jugendhilfebehörden vor Ort.“

Gleichzeitig macht die Studie deutlich: Leid und Unrechtserfahrungen der betroffenen Familien waren real und gravierend. Zwangsadoptionen und erzwungene Trennungen entstanden vor allem durch unverhältnismäßig harte Eingriffe der Jugendhilfe. Die Studie zeigt: Schätzungsweise 11% der Adoptionen entstanden aus alltäglichen Krisen. Junge, alleinstehende Mütter gerieten nach Trennungen, durch Krankheit oder Wohnungsnot in Kombination mit Überforderung ins Visier der Behörden. Ein unaufgeräumter Haushalt, Fehlzeiten im Betrieb oder unregelmäßige Besuche des Kindes in der Krippe konnten ausreichen, um das Sorgerecht und die „Erziehungsfähigkeit“ infrage zu stellen. Statt Unterstützung folgten Kontrollen, Drohungen und Druck. Auflagen wurden den Familien gemacht, die sogar intern kritisiert wurden, da sie im Grunde genommen nicht erfüllbar waren.

Die endgültige Trennung vom Kind wurde teilweise, so ist es den Akten zu entnehmen, schon vor der Geburt angestrebt. „Die Eltern hatten, genau das machte das Unrecht aus, keine Chance gegen die Jugendhilfe anzukommen.“ ergänzt Prof. Dr. Anke Dreier-Horning, die gemeinsam mit Karsten Laudien den Verbund geleitet hat. Es gab in der DDR keine Öffentlichkeit, an die sie sich hätten wenden können, keine Verwaltungsgerichte oder unabhängige Instanzen.

Die Kinder wurden beispielsweise teils ohne die Einwilligung der Eltern in Pflegefamilien mit dem Ziel der späteren Adoption untergebracht. In einem Fall, den die Forschenden in den Adoptionsakten gefunden haben, schrieb die Mutter aus der Haft an die Jugendhilfe mit der Bitte, die Adresse des Säuglingsheims zu erfahren, weil ihre Briefe nicht beantwortet worden sind. Was sie nicht wusste, war, dass die Briefe gar nicht erst weitergeleitet worden sind. Sie liegen bis heute in ihrer Akte. Die Jugendhilfe schrieb ihr, dass sie keinen Kontakt mehr erhalten wird, und dass ihr Kind jetzt „bei einer Mutti und einem Vati ist“. Nach zwei Jahren gab die junge Mutter die Einwilligung zur Adoption, sie hatte sich vergeblich um Kontakt zum Kind bemüht. Nachvollziehbar, dass viele Betroffene ihre „Einwilligung“ zur Adoption nicht als eine freie, autonome Entscheidung, sondern als erzwungene Kapitulation vor einem übermächtigen Staat begreifen. In ihren Briefen an die staatlichen Behörden der DDR nennen sie es schon „Zwangsadoption“. Der Verlust des Kindes hinterlässt bei vielen Betroffenen bis heute eine große Leere und zeitigt irreparable psychische Folgen.

Genau diese unverhältnismäßige Härte und die Machtlosigkeit, sich dagegen zu wehren, machen das Systemunrecht und im Kern „Zwangsadoptionen in der DDR“ aus. Die Forschenden plädieren für eine differenzierte Erinnerungskultur: Zwar lässt sich das Bild einer politisch motivierten, flächendeckend organisierten „Kinderraub-Praxis“ nicht bestätigen. Zugleich aber darf das bedrückende Schicksal vieler Betroffener nicht relativiert werden. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, Betroffene zu entstigmatisieren, Anerkennung für erfahrenes Unrecht zu schaffen und Lehren für heutige Jugendhilfe und Sozialarbeit zu ziehen. Am Freitag, 23.1.2026 stellt der Forschungsverbund seine Ergebnisse der Fachöffentlichkeit vor.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie unter www.dih-berlin.de. Die Gesamtstudie erscheint im Sommer 2026.

Der Beitrag Zwangsadoptionen in der DDR: Studie belegt Systemunrecht erschien zuerst auf pfad-bv.de.

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