PFAD Berlin, 23. Januar 2026
Stabile und entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für junge Menschen in der Bereitschafts- und Vollzeitpflege bedürfen neben u.a. dem persönlichen Engagement, hoher sozialer Kompetenzen und Fachwissen von Pflegeeltern sowie einer verlässlichen und professionellen Beratung durch die Pflegekinderhilfe auch einer bedarfsgerechten finanziellen Absicherung durch die öffentliche Jugendhilfe. Kommt die öffentliche Jugendhilfe dieser Absicherung bei Pflegeverhältnissen mit Mehrbedarf nicht nach, gefährdet sie damit nicht nur die Existenz von Pflegefamilien, sondern auch die Infrastruktur der erzieherischen Hilfen.
Finanzierung von Pflegeverhältnissen über verschiedene Pauschalbeträge
§ 39 SGB VIII regelt die „Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen“, wenn der junge Mensch außerhalb der Herkunftsfamilie, z.B. in einer Pflegefamilie, lebt. Diese als „Pflegegeld“ benannte Leistung umfasst die laufenden Kosten des wiederkehrenden Bedarfs des Pflegekindes und damit v.a.:
- einen Betrag zur Deckung der Kosten für den Sachaufwand des täglichen Lebens wie u.a. Verpflegung, anteilige Mietkosten, Freizeitaktivitäten und Schulkosten. Dieser Betrag erfolgt gestaffelt nach Altersgruppe des Pflegekindes als monatliche Pauschalleistung in Form eines sog. „Beitrags zum Sachaufwand“ an die Pflegeeltern.
- einen Anerkennungsbetrag für die Pflege und Erziehung des Kindes, d.h. für den zeitlichen und erzieherischen Aufwand sowie das pädagogische Engagement der Pflegeeltern. Dieser Betrag erfolgt ebenfalls als monatliche Pauschalleistung in Form eines sog. „Erziehungsbeitrags“ an die Pflegeeltern.
Die Höhe und Ausgestaltung der beiden Pauschalleistungen wird nicht über § 39 SGB VIII geregelt, sondern über das jeweilige Landesrecht. Zwar gibt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge eine jährliche Empfehlung zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege aus, welche für die Landesjugendbehörden und Jugendämter jedoch nicht rechtlich bindend ist.
Alltagsrealität von Pflegeverhältnissen mit Mehrbedarf
Wichtig zu unterscheiden ist in diesem Kontext, welcher tatsächliche Bedarf im Einzelfall vorliegt, da bei Mehrbedarfen des Pflegekindes ein Anspruch der Pflegeeltern auf ein erhöhtes Pflegegeld besteht.
Pflegekinder mit einem erhöhten erzieherischen oder pflegerischen Bedarf unterscheiden sich durch ihre besonderen Bedarfslagen massiv von gleichaltrigen Pflegekindern ohne diese erhöhten Bedarfe. So bringt die Personengruppe von Pflegekindern mit einem Mehrbedarf neben Traumatisierungen, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen auch häufig körperliche, geistige, soziale und seelische Beeinträchtigungen mit. Diese hohen Bedarfe werden im Alltag vor allem durch die Pflegeeltern aufgefangen. Der zeitliche und erzieherische Aufwand sowie das pädagogische Engagement gehen dabei weit über die zu erwartenden Erziehungs- und Pflegetätigkeiten im eigenen Wohnraum der Pflegefamilie hinaus und umfassen dabei die Teilhabebereiche Bildung, Gesundheit sowie Beziehungs- und Freizeitgestaltung.
Beispielsweise benötigt ein 6-jähriges Pflegekind mit fetalem Alkoholsyndrom ggf. Frühförderung, logopädische Förderung, therapeutische Förderung, regelmäßige Arzttermine z.B. in sozialpädiatrischen Zentren, Nachhilfeunterricht, Leistungen der Eingliederungshilfe sowie eine von den Pflegeeltern konsequente und verlässliche Alltagsstruktur. Ebenso bringen schwere körperliche und/oder geistige Behinderungen, massive Entwicklungsdefizite sowie gravierende Emotions- und Verhaltensstörungen bei Pflegekindern einen erhöhten Bedarf mit. Diese Mehrbedarfe des Pflegekindes machen eine zeitintensive Betreuung, Förderung und Versorgung sowie eine sehr hohe Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen und Fachkenntnisse durch die Pflegeeltern notwendig.
Die Gewährleistung der erhöhten Pflege- und Erziehungsaufgaben führt bei Pflegeeltern beinahe immer dazu, dass ein Großteil ihrer ursprünglichen Erwerbsarbeit (zeitweise) nicht mehr (in vollem Umfang) nachkommen kann. Die fehlende Vereinbarkeit von Pflegeverhältnissen mit erhöhtem Bedarf mit gleichzeitiger voller Erwerbstätigkeit macht einen dauerhaften, erhöhten Anerkennungsbetrag für die Pflege und Erziehung notwendig, um damit dem hohen zeitlichen, erzieherischen, pflegerischen Versorgungs- und Betreuungsaufwand der Pflegeeltern Rechnung zu tragen. Solche Beträge erfolgen bisher als 2-fache bis 4-fache Vervielfachung des einfachen Erziehungsbeitrags als sogenannte „erhöhte Erziehungspauschale“.
Die o.g. Landesrichtlinien definieren zwar die Höhe der zu gewährenden einfachen Pauschalbeträge nach § 39 SGB VIII. Zu erhöhten Erziehungspauschalen geschieht diese Definition jedoch uneinheitlich, lückenhaft und für die Pflegeeltern intransparent. An die örtlichen Jugendämter werden von den Ländern verschiedenste Orientierungsrahmen, Kriterienkataloge, Vorgaben und Richtlinien ausgegeben, die z.T. nicht oder nur teilweise einsehbar sind. Daraus resultiert eine bundesweit uneinheitliche Bewilligungspraxis der Jugendämter zur Notwendigkeit, zur Höhe und zur Befristung von erhöhten Erziehungspauschalen.
Massive Kürzungen bei erhöhten Erziehungspauschalen
Vermehrt erreichten den PFAD Bundesverband im letzten Jahr Meldungen von Pflegeeltern, die mit massiven, unbegründeten Kürzungen von erhöhten
Erziehungspauschalen durch das belegende Jugendamt konfrontiert wurden, indem Zurückstufungen der gewährten Pauschalen vorgenommen wurden. Diese z.T. massiven Reduzierungen der erhöhten Erziehungspauschalen erfolgen durch die öffentliche Jugendhilfe unbegründet, für die Pflegeeltern nicht nachvollziehbar und vor allem ohne die Feststellung einer tatsächlichen Reduzierung des Mehrbedarfs der jungen Menschen. Der PFAD Bundesverband sieht in der Vielzahl der unbegründeten Reduzierungen eine ernstzunehmende und gefährdende Entwicklung, welche die notwendige finanzielle Absicherung von Pflegeverhältnissen mit erhöhtem Bedarf nicht mehr deckt und damit stabile Pflegesysteme bedroht.
Konsequenzen für junge Menschen, Pflegeeltern und die Pflegekinderhilfe
Wir als PFAD Bundesverband sehen durch die Häufung der unbegründeten Zurückstufungen von erhöhten Erziehungspauschalen in allen Regionen der Bundesrepublik, dass dies keine Einzelfälle sind, sondern ein strukturelles Problem ausdrückt, welches durch die kommunalen Einsparungen entsteht.
Wir weisen unmissverständlich darauf hin, dass diese Art der Sozialpolitik fatale Konsequenzen, nicht nur für die betroffenen jungen Menschen, sondern für das System der Pflegekinderhilfe und die gesamte stationäre Kinder- und Jugendhilfe haben wird:
- Werden erhöhte Erziehungspauschalen unbegründet reduziert, können Pflegeeltern nicht mehr dem erhöhten notwendigen Bedarf des jungen Menschen durch die an sie übertragene Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeverantwortung nachkommen. Dies würde einen notwendigen Wechsel der jungen Menschen aus der Pflegefamilie hin in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe mit sich führen.
- In der Vielzahl der Fälle würde dieser Wechsel zu Existenzängsten, Beziehungsabbrüchen und fehlender sozialer Teilhabe bei den ohnehin häufig belasteten jungen Menschen führen. Dies widerspricht dem Anspruch des 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes an eine bedarfsgerechte, zukunftsorientierte und inklusive Kinder- und Jugendhilfe.
- Kommen Pflegeeltern durch die Kürzungen der erhöhten Erziehungspauschalen an ihre persönlichen und finanziellen Grenzen, verliert das System der Pflegekinderhilfe zwangsläufig auf Dauer seine wichtigste Stütze – die Menschen, die Kindern und Jugendlichen ein neues Zuhause geben. Vor dem Hintergrund von bereits über 4000 fehlenden Vollzeitpflegestellen hätte dies fatale Folgen für die zukünftige Infrastruktur der Pflegekinderhilfe.
- Da der Bedarf an stationären Hilfen seit Jahren ansteigt, hätte der systematische Wegfall von Pflegefamilien eine massive Steigerung der Jugendhilfekosten in der stationären Heimerziehung zufolge. Aus dem aktuellen Kinder- und Jugendhilfereport (2024) ist schon jetzt abzuleiten, dass die sozialstaatlichen Ausgaben für § 34er-Hilfen im Durchschnitt fast viermal so hoch sind wie die Ausgaben der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII.
- Die kurzsichtige kommunale Einsparpolitik bei erhöhten Erziehungspauschalen wird zudem zu einer zunehmenden fehlenden Bereitschaft in der Gesellschaft führen, potenziell überhaupt ein Pflegekind unter diesen unsicheren und unzureichenden Bedingungen bei sich aufzunehmen. Dieser Umstand steht in einem gravierenden Widerspruch zur aktuell öffentlichkeitswirksamen Suche beinahe aller deutschen Jugendämter nach neuen Bewerberfamilien sowie der kürzlich durch die Bundespolitik gestarteten Kampagne zur Werbung neuer Pflegefamilien.
Die hier beschriebenen Konsequenzen stellen keine dystopischen Aussichten, sondern in einzelnen Regionen der Jugendhilfelandschaft bereits die gelebte Realität dar. Eine solche bundesweite Zuspitzung in der Pflegekinderhilfe ist vor dem bereits bestehenden massiven Fachkräftemangel, den hohen Krankenständen und den Überlastungen in den erzieherischen Hilfen nicht noch zusätzlich hinzunehmen.
Pflegeeltern benötigen einen angemessenen finanziellen Rückhalt durch die öffentliche Jugendhilfe.
Wir appellieren daher an die Jugendhilfepolitik, Ihre Versprechungen aus den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen und der Kampagne einzuhalten, indem auf tatsächlich vorliegende Mehrbedarfe von Pflegekindern mit angemessenen erhöhten Erziehungsbeiträgen reagiert wird.
Wir sehen insbesondere die Städte und Kreise in der Pflicht, jetzt die nötigen Schritte einzuleiten, um die getätigten Kürzungen von erhöhten Erziehungspauschalen zurückzunehmen und bedarfsgerecht an die Pflegefamilien weiterzuzahlen – auch rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Wegfalls.
Es ist weiter notwendig, dass die kommunale Jugendhilfe die Auszahlungen von Pflegegeldleistungen nicht am kommunalen Einsparungspotenzial, sondern am Maßstab der notwendigen Pflege- und Erziehungsaufgaben von Pflegeeltern und dem tatsächlichen Bedarf von Pflegekindern ansetzt. Eine vorausschauende, kommunale Jugendhilfeplanung ist für den Ausbau einer gesicherten Infrastruktur in der Pflegekinderhilfe notwendig.
Wir empfehlen den Pflegefamilien, unzureichend begründete Streichungen erhöhter Erziehungspauschalen schriftlich zu widersprechen. Einen vom PFAD Bundesverband erstellten Musterbrief finden Sie auf unserer Homepage unter [Link einfügen].
Eine grundsätzliche Reformierung der finanziellen Absicherung für Pflegefamilien sehen wir mittelfristig in der Bundesrepublik als notwendig an. Andere EU-Länder verfolgen dazu bereits wirksame Strategien.
- Einheitliche, transparente und kriteriengeleitete Bewilligungen von erhöhten Erziehungspauschalen, welche auf Grundlage des tatsächlich ermittelten Mehrbedarfs des Pflegekindes erfolgen
- Steuerentlastungen und weitere Zuwendungsmöglichkeiten für Pflegeeltern
- Lohnersatzleistungen für Pflegeeltern, wie Bundeselterngeld oder elterngeldanaloge Zahlungen der Jugendämter.
- Staatlich abgesicherte Verfahren z.B. durch Beschäftigungsmodelle von Pflegeeltern
Einzelne dieser aufgeführten Modelle konnten auch bereits (ansatzweise) in einzelnen Kommunen und Kreisen der Bundesrepublik identifiziert werden. Wenn die öffentliche Jugendhilfe ein eindeutiges und grundsätzliches Interesse an einer entsprechenden Reformierung der Pflegekinderhilfe hat, steht der PFAD Bundesverband für deren Beratungs- und Entwicklungsprozesse selbstverständlich zur Verfügung.
PFAD Stellungnahme vom 23.01.2026 (pdf)
Der Beitrag PFAD Stellungnahme: Bundesweite Kürzungen von erhöhten Pauschalbeträgen zur Anerkennung der Erziehung und Pflege (§ 39 SGB VIII) ohne Veränderungen des tatsächlichen Mehrbedarfs von Pflegekindern erschien zuerst auf pfad-bv.de.