PFAD Berlin, 20.01.2026
Uns macht die Nachricht über die Abholung eines Pflegekindes aus dem Kindergarten durch das Jugendamt ohne Wissen der Pflegeeltern sowie ohne Vorwarnung fassungslos. Wir schätzen diese Verfahrenspraxis der öffentlichen Jugendhilfe als fachlich äußerst bedenklich ein.
Wir wissen, dass die Inobhutnahme eines Kindes aus seiner Herkunftsfamilie eine hoheitliche Aufgabe ist, welche ein Jugendamt zur Sicherstellung des Kindeswohls durchführt. Dies ist verbunden mit der Abwägung über den notwendigen Eingriff durch das Jugendamt. Hieraus resultiert die teilweise umgesetzte Praxis, ein betroffenes Kind während der Betreuungszeit aus der Kindertagestätte abzuholen, um im Rahmen der Krisenintervention dem Kind zusätzliches Leid und Eskalation mit den Herkunftseltern in der familiären Wohnung zu ersparen.
Im Kontext von stationärer Erziehungshilfe und dem Status als Pflegekind tolerieren wir diese Praxis jedoch nicht, da wir sie als entwicklungsschädigend und potenziell (re-)traumatisierend für das Pflegekind ansehen. Auch andere Kinder, die Zeugen eines solchen unvermittelten Herausholens aus Kindergarten oder Schule sind, werden in Mitleidenschaft gezogen. Sie erleben u.U., dass ihre Erzieher*innen bzw. Lehrer*innen, die ihnen eigentlich eine sichere Umgebung bieten sollen, gegen eine solche Maßnahme machtlos sind und ihnen keine Erklärung dafür geben können.
Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Pflegeeltern und Jugendamt, z.B. über eine vermeintlich unzureichende Kooperation oder fehlende Förderung kommt, dann ist ein offenes und konstruktives Gespräch notwendig, anstatt eine abrupte Herausnahme zu Lasten des Pflegekindes und unter Missachtung von Pflegeeltern vorzunehmen.
Eine derartige Krisenintervention ist im Rahmen von Vollzeitpflege in aller Regel weder notwendig noch fachlich begründet. Dass der hier vorliegende Fall positiv für den jungen Menschen und die Pflegefamilie ausging, ist der wichtigen Arbeit der Ombudsstelle zuzurechnen.
Der Beitrag PFAD Stellungnahme zur Tagesschau-Meldung vom 14.01.2026: „Wenn das Jugendamt das Kind von der Kita holt“ erschien zuerst auf pfad-bv.de.