Der Kinderschutzbund und die Frauenhauskoordinierung e.V. forderten am 20.11.2025 die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes „Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht“. Sie wollen, dass die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und gewaltfreie Erziehung endlich gegenüber den Elternrechten priorisiert werden.  (siehe Pressemeldung vom 20.11.2025)

PFAD unterstützt dieses Anliegen. Speziell für Kinder, die Erfahrungen mit Gewalt gemacht haben – auch Gewalt der Eltern untereinander – und in Pflegefamilien leben, muss bei der Frage nach Umgangskontakten stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Es darf kein Umgang gegen den Willen eines Kindes angeordnet werden!

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