Für 38.620 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 18.953 in Brandenburg begann 2024 eine Hilfe zur Erziehung. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 2,9 % in Berlin und 2,2 % in Brandenburg.
Im Jahresverlauf wurden mehr als 52.600 Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe beendet (Berlin: 35.494; Brandenburg: 17.140). Am Jahresende bestanden fast 64.300 Hilfen fort (Berlin: 40.293; Brandenburg: 24.003).
Erziehungsberatung am häufigsten
Unter den verschiedenen Arten von erzieherischen Hilfen wurden am häufigsten Erziehungsberatungen (Berlin: 36,5 %; Brandenburg: 37,2 %) in Anspruch genommen. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen wurden mit 14,4 % in Berlin und 14,1 % in Brandenburg erfasst. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen wurde in Berlin in 12,6 % und in Brandenburg in 15,3 % der Fälle geleistet. In Berlin erhielten 9.124 Betreuungsfälle eine sozialpädagogische Familienhilfe, in Brandenburg waren es 5.407 Fälle.
Hilfe für mehr als 140.000 junge Menschen
Erzieherische Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, aber auch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 93.000 junge Menschen in Berlin und über 47.800 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden. Fast jede/r zweite Betroffene in Berlin (48,7 %) hatte mindestens ein Elternteil mit ausländischer Herkunft, in Brandenburg jeder siebte junge Mensch (14,4 %). Bei 33,3 % der Betroffenen in Berlin wurde in der Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen (Brandenburg 12,4 %).
Hauptgründe zur Hilfegewährung waren die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte sowie Entwicklungsauffälligkeiten bzw. seelische Probleme des jungen Menschen und eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten.
Viele Alleinerziehende betroffen
Fast die Hälfte der erzieherischen Hilfen wurde von Alleinerziehenden in Anspruch genommen (Berlin: 45,9 %, Brandenburg: 44,6 %). Damit beanspruchten Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen als zusammenlebende Elternpaare (Berlin: 34,6 %, Brandenburg: 32,2 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (Berlin: 12,0 %, Brandenburg: 18,6 %).
Bezug von Transferleistungen
In Berlin lebten 36,0 % und in Brandenburg 35,6 % der Herkunftsfamilien oder der jungen Personen ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Bürgergeld (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung, Sozialhilfe (SGB XII) oder Bezug eines Kinderzuschlages.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/gesellschaft/soziales/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten K V 2.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 25.09.2025
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