Bremen stärkt die Interessenvertretung von jungen Menschen, die in einer Einrichtung der Jugendhilfe (“Heim”) oder Pflegefamilie aufwachsen oder aufgewachsen sind. Dazu fördert das Land den Aufbau eines Landesjugendhilferats sowie einer Selbstvertretung für junge Erwachsene, die die Einrichtungen bereits verlassen haben (“Careleaver”). Die pädagogische und organisatorische Begleitung der künftigen Interessensvertretung nimmt die Jugendbildungsstätte LidiceHaus wahr, die dazu ab März dieses Jahres (2025) eine Geschäftsstelle einrichtet. Das Land Bremen finanziert das Vorhaben mit jährlich 164.000 Euro für Personal, Sachmittel und Mieten. Darin enthalten ist auch das Jahresbudget für die beiden Selbstvertretungen mit zusammen 15.000 Euro.

“Wir ermöglichen mit diesen Mitteln die Selbstvertretung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe”, sagte Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. “Zentrales Ziel ist es, die Perspektive junger Menschen zu berücksichtigen, die nicht im eigenen Elternhaus aufwachsen. Wir wollen sie beteiligen an der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen und von denen sie unmittelbar betroffen sind. Dafür ist eine Struktur erforderlich, in der sie ihren Interessen und Bedarfen Ausdruck verleihen können.” Die Unterstützung durch die Geschäftsstelle des LidiceHauses bezeichnete sie als “zentrale Gelingensvoraussetzung”.

Rechtliche Grundlage für den Aufbau der Interessensvertretungen ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Sozialgesetzbuch VIII, das seit Juni 2021 in Kraft ist. Damit stärkt der Bund das Recht junger Menschen auf Selbstbestimmung und Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe, also im Zuständigkeitsbereich des Jugendamts. Der öffentliche Jugendhilfeträger steht in der Pflicht, selbstorganisierte Zusammenschlüsse anzuregen und zu fördern. Im Jugendhilfeausschuss können diese Zusammenschlüsse eine beratende Funktion einnehmen.

Auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelungen stehen auch die Träger von Jugendhilfeeinrichtungen in der Verantwortung, Selbstvertretungsstrukturen für junge Menschen in ihren jeweiligen Einrichtungen einzurichten. Gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus den Einrichtungen können nun am Aufbau des Landesjugendhilferats sowie einer Careleaver-Selbstvertretung auf Landesebene unter Begleitung des LidiceHauses mitarbeiten.

Im Jahr 2026 sollen der Landesjugendhilferat und die Careleaver-Selbstvertretung ihre Tätigkeit aufnehmen. Mögliche Arbeitsfelder wären beispielsweise das Zusammentragen von Themen, die junge Menschen in außerfamiliärer Unterbringung bewegen oder die Entwicklung von Formaten zum Austausch oder auch zur politischen Einflussnahme. “Vorgaben machen wir nicht”, sagte die Senatorin. “Selbstorganisation bedeutet, dass die Prozesse in den Händen der jungen Menschen liegen.”

Im Mittelpunkt der Beteiligungsstrukturen, die in einigen anderen Bundesländern bereits existieren, stehen etwa Jahrestagungen, jährliche Dialogforen oder Beteiligungswerkstätten. Kinder und Jugendliche aus den Einrichtungen könnten daran teilnehmen und die für sie wichtigen Angelegenheiten einbringen. Auf Bundesebene besteht mit dem Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe bereits ein Zusammenschluss solcher Vertretungen.

Quelle: Pressemitteilung der Bremer Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration vom 27.01.2025

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