Bundesweit geht die Zahl die Pflegefamilien zurück, der Bedarf steigt aber an. Um die Aufnahme eines Pflegekindes attraktiver zu gestalten, setzt Hamburg neben einer qualifizierten Vorbereitung und Begleitung künftig noch stärker auf finanzielle Unterstützung von Pflegeeltern.
So gibt es seit dem 1. Januar 2025 eine elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern. Zudem wurde der Erziehungskostenanteil für Bereitschaftspflegeeltern und zeitlich befristete Vollzeitpflege noch einmal deutlich erhöht.
Müssen Kinder außerhalb ihrer Ursprungsfamilie untergebracht werden, sind Pflegefamilien oftmals die beste Alternative, insbesondere für kleine Kinder. Hier finden sie ein stabiles familiäres Setting, das für ihre kindliche Entwicklung optimal ist. Die Unterbringung in Pflegefamilien kann kurzfristig erforderlich sein, bis sich die Herkunftsfamilie stabilisiert hat und das Kind wieder aufnehmen kann. Sie kann aber auch auf Dauer angelegt sein, wenn die Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht möglich ist. Zudem gibt es auch in Bereitschaftspflegefamilien die Möglichkeit einer Inobhutnahme nach §42 SGB VIII, so dass bereits bei der Herausnahme aus der Herkunftsfamilie ein familiäres Setting geboten werden kann. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass bewerbende (potenzielle) Pflegeeltern ihre Bewerbung für eine Dauerpflege oder auch für eine Bereitschaftspflege aus ökonomischen Gründen zurückziehen müssen.
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Der Schutz von Kindern hat höchste Priorität. Können Kinder nicht in ihrer Ursprungsfamilie bleiben, ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie die erste Wahl. Die Möglichkeit zur Aufnahme eines Pflegekindes sollte dabei nicht vorrangig eine Frage der wirtschaftlichen Situation sein. Deshalb wollen wir die Aufnahme eines Pflegekindes für Familien nicht nur durch eine gute Vorbereitung und enge Begleitung, sondern auch durch den Ausgleich finanzieller Einbußen attraktiver gestalten.“
Pflegefamilien haben bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld. Deshalb konnten Pflegepersonen für die Betreuung eines Kindes die eigene Berufstätigkeit bisher nur auf eigenes finanzielles Risiko reduzieren oder aussetzen. Hamburg hat deshalb zum 1. Januar 2025 eine elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern eingeführt. Wie zum Teil bereits in anderen Kommunen wird die Sonderzahlung bei Neuaufnahmen auf Antrag geleistet. Leistungsberechtigt sind hauptbetreuende Vollzeitpflegepersonen, die nachweislich ihre Erwerbstätigkeit bis zu 12 Monate nach Aufnahme des Kindes bis zum vollendeten 7. Lebensjahres vollständig ruhen lassen. Die Pauschale in Höhe von monatlich 1.000 Euro wird bis zu zwölf Monate gezahlt. Die Zahlung der elterngeldähnlichen Sonderleistung wird bei einer entsprechenden bundesgesetzlichen Änderung wieder entfallen.
Hamburger Bereitschaftspflegeeltern erhalten zudem seit dem 1. Januar 2025 einen erhöhten Erziehungskostenanteil in Höhe von 2.150 Euro. Das entspricht dem fünffachen Satz der Vollzeitpflege. Bisher wurde der 3,5-fache Satz gezahlt. Die Erziehungskosten sind – neben dem Sachaufwand und pauschalierten Nebenleistungen für das Kind – ein Bestandteil der monatlichen Pflegegeldpauschale, welcher ausschließlich den Pflegeeltern für ihren besonderen Aufwand und die hohen Anforderungen an diese Pflegeform zur Verfügung steht. Somit erhalten Bereitschaftspflegeeltern zukünftig eine monatliche Pflegegeldpauschale zwischen 3.092 Euro und 3.394 Euro, abhängig vom Alter der Kinder. Im Jahr 2024 waren es im Vergleich noch zwischen 2.238 Euro und 2.532 Euro monatlich. Die Erziehungskosten für befristete Vollzeitpflege werden vom 5,2-fachen Satz auf den 6-fachen Satz angehoben.
Darüber hinaus wurden seit 2023 auch weitere finanzielle Rahmenbedingungen für die Pflegefamilien kontinuierlich verbessert, sodass Hamburg im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich abschneidet. Zum Beispiel wurde die monatliche Pflegegeldpauschale für alle Pflegeformen erhöht, ebenso wie die monatlichen Beträge für die Alterssicherung, insbesondere für die Bereitschaftspflege. Supervisionsangebote für Bereitschaftspflegefamilien wurden verstärkt.
Umfassende Informationen zu den Bewerbungsverfahren als Pflegeeltern für die Aufnahme von Hamburger Pflegekindern und weitere Themen sind auf dem Infoportal der Hamburger Pflegekinderhilfe hinterlegt.
⇒ Gesamtüberblick über die Leistungen, gültig ab 1. Januar 2025 (pdf)
Quelle: Pressemitteilung der Hamburger Sozialbehörde vom 09.01.2025
Der Beitrag Hamburg verbessert finanzielle Rahmenbedingungen für Pflegeeltern erschien zuerst auf pfad-bv.de.