Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ e.V.) – die Ombudsstelle für Berlin – kritisiert in einer Stellungnahme die Vorgehensweise mehrerer Berliner Jugendämter. Anlass sind Vorgaben zur Jugendhilfe, die nach Einschätzung des BRJ den Eindruck erwecken, dass finanzielle Sparziele zunehmend die Hilfeplanung bestimmen. Der Verein betont, dass Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich am individuellen Bedarf junger Menschen auszurichten sind und nicht von Haushaltslagen abhängig gemacht werden dürfen.

Kritisch bewertet werden unter anderem pauschale Reduzierungen von Betreuungsleistungen, die Begrenzung von Hilfen für junge Volljährige sowie Vorgaben zur frühzeitigen Verselbständigung und Wohnraumsuche. Der BRJ warnt davor, dass solche Regelungen den gesetzlichen Anspruch auf bedarfsgerechte Unterstützung unterlaufen und angesichts der angespannten Wohnraumsituation insbesondere junge Menschen ohne familiären Rückhalt benachteiligen könnten.

Der Verein fordert, dass fachliche Bedarfsfeststellungen und die Rechte junger Menschen weiterhin Maßstab der Jugendhilfe bleiben und finanzielle Erwägungen nicht an deren Stelle treten.

zur Stellungnahme: https://brj-berlin.de/wp-content/uploads/2026/07/20260713-BRJ-Stellungnahme-alle-Bezirke.pdf

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