In dieser Woche hat der PFAD Bundesverband zwei Stellungnahmen an das Bundesjustizministerium gesendet. Inhaltlich geht es in diesen um eine ganze Reihe bevorstehender Gesetzesentwürfe, welche auch Einfluss auf die Rechtsstellung und den Alltag von Pflegekindern und -familien haben werden. Gelobt wurde u. a. der bessere Schutz von Pflegekindern vor einer ungerechtfertigten Herausnahme aus der Pflegefamilie.
Kritisiert wurde u. a. die fehlende Möglichkeit des Beschwerdewegs von Pflegeeltern. Auch bleiben noch wichtige Punkte u. a. zu Adoptionsthemen unbeantwortet.
Insgesamt bewerten wir die zu erwartenden Änderungen für Pflegefamilien als tendenziell positiv, nicht zuletzt auch, weil wir eine positive Haltung der ministeriellen Ebene zum Pflegekindschaftsrecht wahrnehmen. Pflegefamilien werden nun auch im BGB nicht mehr nur als ein zeitlich befristeter, sondern als langfristiger Lebensort angesehen. Zudem wird das Kind nicht mehr als Objekt staatlichen Handelns, sondern als eigenständiges Subjekt in den Mittelpunkt der Entwürfe gestellt.
- PFAD Stellungnahme zum Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (pdf)
- PFAD Stellungnahme zum Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (pdf)
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