Positive Meldungen aus der Pflegekinderhilfe sind rar, daher berichten wir mit Freude auch über vielversprechende Entwicklungen, heute aus der Hauptstadt.
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berliner Kinder- und Jugendhilfe (sogenanntes Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz) sieht vor:
- Zukünftig ist bei der Prüfung für eine Unterbringung des Kindes die Möglichkeit eines Pflegeverhältnisses gegenüber einer stationären Wohngruppenunterbringung in Vorrang zu stellen (Einfügung in § 25 Abs. 1 Satz 2).
- Zudem ist mit Volljährigkeit des Kindes vom Jugendamt sicherzustellen, dass es zu keinem Hilfeabbruch für den jungen Erwachsenen kommt, solange weiterhin ein Jugendhilfebedarf besteht (neuer Absatz 3a in § 25).
Beide Gesetzesänderungen gehen über eher allgemeine Bundesregelungen im SGB VIII hinaus und stärken die Pflegekinderhilfe sowie junge Volljährige in Berlin konkreter.
Der Senat hatte der Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch bereits am 12.05.2026 zugestimmt und sie zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an das Berliner Abgeordnetenhaus übermittelt.
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