An dieser Stelle war geplant, dass ich unsere(n) Standpunkt(e) zusammenfasse, über Haltungen, Konzepte, Maßnahmen und Leistungen, die dazu beitragen, Pflege- und Adoptivkinder stark zu machen. Doch die jüngsten politischen Entwicklungen gehen in eine Richtung, die z. T. lange erarbeitete Verbesserungen und Rechte wieder in Frage stellt. Daher halte ich es für wichtiger, dies aktuell zu kommentieren.
Enttäuschende Reformvorschläge
Der Ende März vorgelegte Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) hat die Fachwelt irritiert und enttäuscht. Das ambitionierte Vorhaben, eine „große Lösung“ zu finden, die Jugendhilfe und Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche unter einem Dach vereint, wird zwar angegangen. Doch werden unerwartete Lösungen präsentiert, in denen sich die Verbesserungsvorschläge aus dem vorherigen Beteiligungsprozess kaum wiederfinden.
Nach intensiven Vorbereitungen und Beteiligungsprozessen über drei Legislaturperioden hinweg, kommt ein unausgereifter Gesetzentwurf mit einem neuen Fokus auf „Verwaltungsvereinfachung, Entlastung der öffentlichen Träger, Kostensenkung und Kostensteuerung.“.
Wir wissen um die finanziellen Probleme der Kommunen, die auch auf steigende Kosten in den Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen zurückzuführen sind. Schon lange nehmen
wir in Jugendämtern eine Machtverschiebung von Fachlichkeit hin zu Wirtschaftlichkeit wahr. Doch jetzt wird dieser kurzsichtige Sparkurs von der Bundespolitik auch noch unterstützt.
Die steigenden kommunalen Kosten resultieren u.a. auch
aus immer mehr Auflagen und Aufgaben, die der Bund den Kommunen auflädt. Doch statt dafür notwendige Bundesmittel zuzuschießen, vollzieht die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel hin von Verbesserungen und Stärkung der Rechte der Adressat*innen von Jugendund Eingliederungshilfen, hin zu einer Untergrabung von Rechtsansprüchen und sogar Relativierung der gesetzlichen Grundlagen. Eine „Länderöffnungsklausel“ im Entwurf überlässt den Bundesländern weitgehend die Ausgestaltung der Leistungen. Dies wird zu einem noch weiteren Auseinanderdriften der Rahmenbedingungen in Deutschland führen – auch im Bereich der Pflegekinderhilfe.
In unserer Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf (siehe auch PFAD Fachzeitschrift 02/2026, Seite 36) kritisieren wir insbesondere die Aushöhlung des Rechtsanspruchs auf Hilfen zur Erziehung sowie Hilfe für junge Volljährige. Stattdessen sollen bevorzugt infrastrukturelle, niedrigschwellige kommunale Angebote eingesetzt werden. Bisher war es die Stärke des SGB VIII, auch kreative, individuelle Lösungen für komplexe Hilfebedarfe gestalten zu können. Sollen künftig die pädagogischen Fachkräfte nur noch auf einen eingeschränkten Leistungskatalog ihres öffentlichen Trägers zurückgreifen können, wie Vertriebsmitarbeitende? Mit Vorgaben, dass in der einen Maßnahme noch Plätze besetzt werden müssen, damit sie sich rechnet. Während eine andere Maßnahme bereits langfristig ausgebucht ist oder in diesem Jugendamt gar nicht vorgehalten wird.
„Sorry, junger Mensch. Was du gerade brauchst und was sich früher bewährt hat, ist jetzt zu teuer und steht nicht zur Verfügung!“
Schon lange nehmen wir in Jugendämtern eine Machtverschiebung von Fachlichkeit
hin zu Wirtschaftlichkeit wahr.
Weitere Streichungen geplant?!
Jüngst hat der Paritätische zudem ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbände öffentlich gemacht, aus dem ersichtlich wird, dass im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen diskutiert werden, um Milliardeneinsparungen zu erzielen.
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, findet klare Worte: „Der Paritätische zeigt sich angesichts der Kürzungspläne von Bund, Ländern und Kommunen entsetzt: Die Vorschläge zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Was hier unter dem harmlosen Titel ,Effizienter Ressourceneinsatz‘ verhandelt wird, ist ein Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe sind und die über Jahrzehnte erkämpft wurden. Dass solche grundlegenden Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen so radikal gekürzt werden sollen und die Debatte an den Menschen vorbei im Verborgenen geführt wird, ist gleichermaßen skandalös. Hier droht ein Kahlschlag bei Alltagshilfen, mit einschneidenden Folgen für Betroffene und ihre Familien.“
Sollen künftig die pädagogischen Fachkräfte nur noch auf einen eingeschränkten Leistungskatalog ihres öffentlichen Trägers zurückgreifen können, wie Vertriebsmitarbeitende?
Verschärfungen in unserer Beratungspraxis
Abgesehen von den sehr bedenklichen Entwicklungen in der Bundespolitik, erreichen uns auch zunehmend Problemmeldungen aus der Praxis der Jugendämter. Bevor ich hier tiefer einsteige, möchte ich klarstellen, dass es selbstredend auch viele, kompetente und engagierte öffentliche und freie Träger der Pflege- und Adoptivkinderhilfe gibt. Und Fachkräfte mit einer wertschätzenden und kooperativen Haltung gegenüber den jungen Menschen und ihren Familien, die in deren Begleitung und Unterstützung ihr Bestes geben. Vielen Dank an alle, die sich angesprochen fühlen dürfen!
Doch in manchen Jugendämtern liegt auch ein großer Druck auf den Fachkräften, Kosten einzusparen, mögliche Leistungen intransparent zu halten oder die Pflegeeltern bewusst „kleinzuhalten“. In unserer Beratungspraxis nehmen leider die komplizierten Fälle und die Meldungen über wenig kooperatives und unterstützendes Verhalten der Fachdienste zu. Vereinzelt erscheinen sie uns als Machtdemonstrationen, die das Kindeswohl hintenanstellen. Zu einzelnen Punkten haben wir uns bereits ausführlich geäußert, nachzulesen in unseren Stellungnahmen vom 20.01.2026 und 23.01.2026.
Es ist für uns auch nicht hinnehmbar, wenn

Ulrike Schulz
Autorin: Ulrike Schulz
Vorsitzende des PFAD Bundesvorstandes
Erstveröffentlichung des Artikels in der PFAD Fachzeitschrift „Selbsthilfe – ein Selbstläufer? – 01/2026“
Der Beitrag Warum man die Jugendhilfe nicht kaputtsparen darf! erschien zuerst auf pfad-bv.de.