Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat am 13.11.2025 zwei Initiativen zum Elterngeld in den Bundesrat eingebracht:

Hier ist in der Begründung zu lesen:

„Es gibt keinen sachlichen Grund, dass Pflegeeltern bislang keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Elterngeld ist dafür gedacht, Eltern zu unterstützen, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, um sich um das neugeborene Kind zu kümmern. Genau dies tun auch Pflegeeltern, die erstmals ein Pflegekind aufnehmen.
Die Einführung des Elterngeldes für Pflegeeltern ist nach wie vor ein dringliches Anliegen. Pflegeeltern leisten einen unschätzbaren gesellschaftlichen Beitrag, wenn sie Pflegekinder in ihrer Familie aufnehmen. Sie dürfen deshalb beim Elterngeld nicht länger benachteiligt werden. Einerseits steigt der Bedarf an Pflegeeltern, andererseits geht leider die Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen, zurück. Dabei spielen wirtschaftliche Gründe eine signifikante Rolle. Der Bundesrat verweist hier auf seinen Beschluss vom 18. Oktober 2024 (443/24(B)).“

In der Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration vom 21.11.2025 äußert sich Landesfamilienministerin Katharina Binz:

„Pflegeeltern leisten enorm viel für unsere Gesellschaft“, betonte Binz. „Sie schenken Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, Geborgenheit, Vertrauen und Stabilität. Diese Entscheidung verdient Respekt und sie darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Wer Verantwortung trägt, muss auf Unterstützung zählen können. Rheinland-Pfalz setzt sich deshalb dafür ein, dass die rund 87.000 Pflegeeltern in Deutschland beim Elterngeld endlich gleichgestellt werden.“

 

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