Kommunen, die sehr gute Erfahrungen damit machen, elterngeldanaloge Leistungen im Rahmen der Annexleistungen nach § 39 SGB VIII zu zahlen, findet zunehmend Nachahmer. „Um weiterhin Vollzeitpflegepersonen zu gewinnen und die auch von der Politik erkannte Gesetzeslücke bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu schließen“, hat jetzt auch das Jugendamt der Stadt Ansbach in Bayern ein eigenes Modell entwickelt, das ab 01.01.2026 gelten wird.
Ausgehend von einer Eingewöhnungszeit von durchschnittlich drei Monaten erhält eine Pflegeperson, die ihre Erwerbstätigkeit für die Aufnahme eines Pflegekindes im Rahmen der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) nachweislich unterbricht, einen sogenannten „Eingewöhnungsbonus“ für die Dauer von 3 Monaten.
Pflegepersonen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und in Fällen, in denen nach sozialpädagogischer Einschätzung keine Eingewöhnungszeit erforderlich ist, erfolgen keine diesbezüglichen Zusatzzahlungen. Bei der gleichzeitigen Aufnahme von mehreren Minderjährigen oder Geschwisterkindern soll der Eingewöhnungsbonus nur in der einfachen Höhe bezahlt werden.
Der gewährte Zusatz-Betrag liegt bei 65 % des Netto-Einkommens bzw. bei maximal 1000,- €.
Quelle: https://buergerinfo-ansbach.digitalfabrix.de/getfile.asp?id=52156&type=do&smcmode=32832
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