Die Pauschalbeträge für Pflegeeltern steigen entsprechend der jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlichten Empfehlungen.

Für das Jahr 2026 empfiehlt der Deutsche Verein eine Anhebung des Pauschalbetrags für die Pflege und Erziehung auf 439,– € (+ 9 €).

Für den Sachaufwand (Unterhalt des Pflegekindes) gelten im nächsten Jahr diese monatlichen Pauschalen:

  • für ein 0-6-jähriges Pflegekind 764 € (+ 16 €)
  • für ein 6-12-jähriges Pflegekind 923 € (+ 39 €)
  • für ein 12-18-jähriges Pflegekind 1072 € (+ 22 €)

Darüber hinaus ist zu beachten, dass Ausgaben, die rechtlich nicht als regelmäßig wiederkehrender Bedarf im Sinne des § 39 Abs. 3 SGB VIII zu werten sind, nicht vom Pauschalbetrag für die Lebenshaltungskosten abgedeckt sind, z. B.:

  • Erstausstattung der Pflegestelle (u.a. Einrichtung des Kinderzimmers, Autositz, Kinderwagen, Fahrrad, Helm),
  • Ausgaben für wichtige persönliche Anlässe (u.a. Taufe, Erstkommunion, Konfirmation, Jugendweihe),
  • Erstausstattung bei Schulbeginn,
  • Urlaubs- und Ferienreisen sowie Klassenfahrten,
  • Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. Beiträge für Kindertagesstätten),
  • im Einzelfall Mehrkosten bei Pflegepersonen, die Leistungsempfänger des SGB II sind.

Weiter fordert der Deutsche Verein den Bund auf, die Benachteiligung von Pflegeeltern gegenüber rechtlichen Eltern zu beenden, die in der ersten Phase der Erziehung ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld als Lohnersatzleistung haben. Die Regierungsparteien sollen ihren erneut im Koalitionsvertrag vorgesehenen Plan der Einführung eines Elterngeldanspruchs für Pflegeeltern umsetzen.

Die ausführlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2026 sind hier abrufbar.

Quelle: Deutscher Verein vom 16.09.2025

Der Beitrag Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2026 erschien zuerst auf pfad-bv.de.

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