Das Landgericht Aachen hat am 18.09.2025 eine Pflegemutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Pflegekind, ein neun Monate altes Mädchen, war an den Folgen massiver Gewalteinwirkung bereits 2023 gestorben. Der Richter sprach von einem „Augenblicksversagen“, das heißt einem Kontrollverlust auf Grund einer temporären Überforderungssituation.
Die Tat erschüttert zutiefst – und wirft Fragen auf, wie es dazu kommen konnte. Pflegefamilien sind Orte der Fürsorge, nicht der Gewalt. Sie geben Kindern, die oft schon viel erlebt haben, ein neues Zuhause voller Sicherheit und Zuwendung. Dieser Fall ist eine tragische Ausnahme – und darf nicht das Bild einer ganzen engagierten Gemeinschaft verzerren.
Wir als PFAD Bundesverband stehen für eine Kultur der Achtsamkeit und des Hinschauens. Wer überfordert ist, muss sich Hilfe organisieren. Herausforderungen sind für Pflegefamilien Alltag, Probleme sind normal und zeitweise Überforderungen können uns alle betreffen. Wer Hilfe braucht, muss sie sich holen dürfen und muss sie dann auch bekommen– ohne Angst, ohne Scham.
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass Pflegekinder geschützt sind. Dass Pflegeeltern gestärkt werden. Und dass wir als Gesellschaft Verantwortung übernehmen.
Hilfe und Beratung gibt es – vertraulich und unterstützend, z.B. im regelmäßigen Austausch mit anderen Pflegeeltern und über unser Beratungstelefon. Und natürlich vom Fachdienst des zuständigen Jugendamtes. Niemand muss allein bleiben.
Der Beitrag Der tragische Tod eines Pflegekindes – Ein dringender Appell erschien zuerst auf pfad-bv.de.