Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 sah deutliche Verbesserungen bei Schutz und Beteiligung von Kindern in Pflegefamilien vor. Es führte Schutzkonzepte und Möglichkeiten der Beschwerde ein und verankerte Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern.
Die Landesjugendämter entwickelten eigene fachliche Empfehlungen für Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe, an denen sich die Jugendämter und freien Träger orientieren können. Mit diesen Weiterentwicklungen erhöhten sich die Anforderungen an die Pflegepersonen und deren Unterstützung und Begleitung durch die Pflegekinderdienste der Jugendämter und freien Träger. Denn jede Pflegefamilie und die Pflegekinder sind an der Ausgestaltung des Schutzkonzeptes zu beteiligen.

Wir möchten gerne zusammentragen, was davon konkret bei den Pflegefamilien angekommen ist. Dazu bitten wir Sie, uns drei Fragen zu beantworten. Aus Ihren Rückmeldungen möchten wir wieder einen Artikel für die PFAD Fachzeitschrift erstellen, der einen Einblick in die tatsächliche Praxis aus Sicht der Kinder und Pflegeeltern gibt. Selbstverständlich werden die Antworten von uns anonymisiert, sodass jede*r sich frei äußern kann.

  1. (Wie) wurden Sie und Ihr Pflegekind durch ihren Fachdienst über das Thema Schutz der Rechte des Kindes und Schutz vor Gewalt informiert?
  2. (Wie) wurden Sie und Ihr Pflegekind bei der Ausgestaltung eines Konzeptes in Ihrer Familie beteiligt?
  3. Was verändert sich dadurch in Ihrer Familie?

Bitte senden Sie die Antworten bis Mitte März an redaktion@pfad-bv.de.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Der Beitrag PFAD Umfrage zur Einführung von Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe erschien zuerst auf pfad-bv.de.

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